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Auslandsjahr

Auslandsaufenthalt während der Einführungsphase

Im folgenden Text wird die Vorgehensweise am FDG beschrieben:

1. Zusage eines Schulplatzes am FDG/ schriftliche Benachrichtigung

2. Formloser Antrag mit der Bitte um Beurlaubung (E 1, E 2, E 1 und E 2) an die Schulleitung des FDG

3. Schülerinnen und Schüler, die nur ein Halbjahr der Einführungsphase im Ausland sind (E 1 oder E 2), nehmen an der Fachwahl und der Kurswahl teil.

4. Schülerinnen und Schüler, die die komplette Einführungsphase im Ausland sind, wählen am Ende der 9. Klasse (G 8) oder 10. Klasse keine Fächer und keine Kurse.

5. Schülerinnen und Schüler, die die komplette Einführungsphase im Ausland sind, sollten sich bei den Fachkolleginnen und –kollegen der abgebenden Schulen über die Inhalte der Hauptfächer D, M, 2. Fremdsprache in der Stufe E 1/ E 2 informieren. Informationen über die Inhalte der Fächer in der Einführungsphase erhalten Sie auch auf der Homepage des FDG. Es gibt manchmal die Möglichkeit, in den ausländischen Schulen inhaltlich differenzierte Kurse zu wählen.

6. Sollten Sie weitere Fragen vor dem Beginn des Auslandsjahres haben, machen Sie einen Termin über das Sekretariat mit der Schulleiterin aus.

7. Ein obligatorischer Beratungstermin mit der Schulleiterin findet statt, wenn die Schülerin/ der Schüler nach einjährigem Auslandsaufenthalt wieder zurückkommt – in der Regel vor Beginn der Sommerferien.

In diesem Gespräch wird geklärt, in welcher Stufe der Unterricht nach den    Sommerferien fortgesetzt wird – Stufe E 1/ E 2 oder Stufe Q 1/ Q 2.

Die Entscheidung ist abhängig von den Leistungen der 9. (10.) Klasse, den belegten Kursen und Leistungen im Ausland.

Generell sei hier angemerkt, dass in der Einführungsphase sehr großer Wert auf die Förderung der Methodenkompetenz gelegt wird, die für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase notwendig ist. Die Einführungsphase stellt nach den gültigen Lehrplänen keine inhaltliche Wiederholung der Sekundarstufe I dar.

8.  Unabhängig von der Einstufung in eine Jahrgangsstufe, kann sich ein/e Schüler/in nach Aufenthalt im englischsprachigen Ausland für den vorbereitenden Kurs zum CAE oder BEC Zertifikat (siehe Homepage) anmelden. Die Anmeldung ist keine Aufnahmegarantie (Losverfahren bei überzähligen Anmeldungen).

9. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Auslandsaufenthalt in die Qualifikationsphase wechseln, müssen in Q 1 und Q 2 die 2. Fremdsprache belegen.